Seit 2005 ist Sonja Prothmann als Rechtsanwältin zugelassen und beschäftigt sich überwiegend mit Fällen aus dem Arbeitsrecht. 2008 wurde sie Partnerin in der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin in Frankfurt, 2010 absolvierte sie den theoretischen Teil der Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Heute berät und vertritt sie mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht Mandanten z.B. in Fragen und Streitfällen zu Arbeitsverträgen, Kündigung und Kündigungsschutz, Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht und Urlaubsansprüchen.
Darüber hinaus veröffentlicht Anwältin Prothmann regelmäßig Fachbeiträge zum Arbeitsrecht und ist als Referentin und Rechtsexpertin zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen gefragt, z.B. als regelmäßige Interviewpartnerin im hessischen Rundfunk oder als Referentin auf der Gyeongnam World Conference on Women´s Human Rights in Korea.
Über die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Kündigung, Abfindung, Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche: Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, berät und vertritt im Arbeitsrecht Mandanten zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.
Zurück zur Übersicht
Hallo,
vielen lieben Dank für Ihren Fachbeitrag zum Thema Urlaubsrecht. Ich finde es richtig dass der Urlaubsanspruch des Angestellten bestehen bleibt auch, wenn dieser den Anspruch durch Krankheit nicht wahrnehmen konnte.
Bei uns wird das seit jeher so gehandelt. Denn Fairplay muss in großen PR Agenturen immer ganz weit vorne stehen.
Liebe Grüße
Das ist ein toller Beitrag zum Thema Urlaubsrecht. Ich finde es wichtig, das man sich in solchen speziellen Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wendet und sich fachmännisch beraten lässt. Schon wenn einem der Urlaubsanspruch etc. komisch vorkommt, würde ich mich mit einem Fachmann in Verbindung setzen.