Ab 1. August 2012 gelten neue gesetzliche Anforderungen an den Bestellvorgang von Online-Shops, die ihr Angebot auch an Privatkunden verkaufen. Zwar wird nur selten so heiß gegessen, wie’s gekocht wird. Jedoch dürfte eine Nichteinhaltung der neuen Vorgaben zumindest einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen und kann möglicherweise Abmahner auf den Plan rufen.
Die Details zur sogenannten „Button-Lösung“ und eine entsprechende Musterseite haben die Website-Betreiber der Website it-recht-kanzlei.de sehr übersichtlich in einem PDF-Dokument zusammenstellt.
Mehr erfahren Sie hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf
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