Ein Jahr DSGVO

Vor einem Jahr endeten die Übergangsfristen zur verbindlichen Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch in unserer Agentur waren damals Sonderschichten angesagt. Zahllose Internetseiten unserer Kunden mussten für die Vorgaben überarbeitet werden, es galt Kontaktformulare und Datenschutzerklärungen zu ergänzen, die Datenübertragung zu verschlüsseln (SSL) und einiges mehr. Viele Unternehmen und Website-Betreiber standen unter Druck, die Verordnungen nun schnell umzusetzen. Gleichzeitig war die Verunsicherung groß.

Das Magazin Com! zieht nun, nach einem Jahr DSGVO (engl. – GDPR), in einem aktuellen Artikel Bilanz und hat hierzu auch verschiedene Experten befragt. Das Fazit: Das erste Jahr DGVO brachte gemischte Erfahrungen. Alles in allem seien die Auswirkungen jedoch positiv zu bewerten. Insbesondere habe die neue Verordnung die Problematik von Datenschutz und Datensicherheit stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Ein Jahr DSGVO
Bild von Benedikt Geyer auf Pixabay

Abmahnwelle blieb aus

Natürlich umfassen die Regelungen der DSGVO mehr als nur den Betrieb von Internetseiten und Online-Shops. Gerade für Website-Betreiber wurde jedoch von vielen Seiten Ungemach in Form von Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung befürchtet.

Die befürchtete Abmahnwelle blieb bislang aus. Zwar gab es einzelne Massenabmahnungen, z.B. wegen fehlender SSL-Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten über Kontaktformulare, allerdings ist äußerst fraglich, ob solche Verstöße überhaupt eine (kostenpflichtige) Abmahnung begründen können. Natürlich sollten Website-Betreiber Ihre Hausaufgaben dennoch gemacht haben. Denn auch eine ungerechtfertigte Abmahnung, die schließlich vor Gericht keinen Bestand hat, bedeutet unnötig Ärger und Kosten.

Nach wie vor große Unsicherheit aber auch nur moderate Sanktionen

Wie bereits erwähnt, regelt die DSGVO deutlich mehr als nur den rechtskonformen Betrieb von Internetseiten. In vielen Bereichen herrscht nach wie vor Unsicherheit. Die Auslegung der Vorschriften durch die Aufsichtsbehörden ist unterschiedlich. Allein in Deutschland gibt es zusammen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz 17 unabhängige Aufsichtsbehörden, die durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, betont Rebbeka Weiß, Leiterin Vertrauen & Sicherheit beim Bitkom im Com! Artikel.

Allerdings sei auch die Sanktionierung von Verstößen durch die Datenschutzbehörden bislang sehr zurückhaltend und mit Augenmaß erfolgt. In Deutschland ergingen bis Mitte Januar 2019 gerade mal 41 Bußgeldbescheide, so eine Umfrage des „Handelsblatt“.

Den gesamten Artikel mit weiteren Detailinformationen und Experten-Statements könnt Ihr hier einsehen: Gemischte Erfahrungen – Ein Jahr DSGVO

 

 

 

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